Grundsätzlich sind Schuhe nicht konkret vorgeschrieben. Der Schiedsrichter muss aber für die Sicherheit der Spieler sorgen und kann, wenn er es als „zu gefährlich“ einschätzt, Schuhe verlangen.
Solange der Ball kein Körperteil berührt, ist der Schläger das Schlaginstrument und dazu zählt auch der Schlägergriff!
Ja, grundsätzlich darf er. Der Schiedsrichter kann jedoch wegen Unsportlichkeit die gelbe und die rote Karte ziehen.